Unter '''Kredit''' (abgeleitet von = ) versteht man allgemein die von (n, n), oder vom zwecks befristeter durch den , der sich zu einer zukünftigen und häufig auch zu einer in Form von en verpflichtet.
Allgemeines
Der Kreditbegriff ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl wirtschaftlicher Fallgestaltungen, bei denen der ist ein Kredit, weil jemand im Vertrauen darauf vorleistet, dass die Gegenseite ihrerseits ihre vertraglichen Verpflichtungen erbringen kann und will. Das konstituierende Merkmal eines Kredits ist die Zeitdifferenz, die zwischen dem Zeitpunkt der Leistung und dem Zeitpunkt der Gegenleistung auftritt. Dabei kann es sich auch um Kredite handeln, die in der Überlassung von vertretbaren Sachen (Sachdarlehen) bestehen.
( (Art.�1992�CC).
Geschichte
Die einfachen Anfänge des Kreditwesens sind bereits um 3000 v. Chr. in zu finden. Im Zuge der Entwicklung eines einfachen Zahlungs- und Kreditsystems wurde Getreidesaat an Bauern verliehen, welches erst nach der Ernte zuzüglich zurückgegeben werden musste. Im sowie in entstanden im Laufe des 7. Jahrhunderts v. Chr. die ersten geprägten Münzen. So konnten sich erste Geldwechsel- und Leihgeschäfte etablieren, die man heutzutage als Kredite bezeichnen würde.
In Griechenland entwickelte sich schließlich eine fortschrittlichere Form des Kreditwesens. Dadurch, dass freigelassene Sklaven denselben rechtlichen Status wie zugezogene n hatten, durften sie weder Grund erwerben noch in der Landwirtschaft tätig sein, weshalb viele von ihnen im Geldwesen arbeiteten. Im 3. Jahrhundert v. Chr. war es ein freigelassener Sklave namens , der im athenischen Hafen von Piräus verwahrte und diese nach Vereinbarung weiter investierte. Von seinen Schuldnern verlangte er zwischen 10 und 12 % Zinsen.
Im (regierte von 306 bis 337) waren Kreditgeschäfte zu einem Zinssatz von 12 % üblich.
Die mittelalterliche Wirtschaft erforderte wegen des allgemein herrschenden Bargeldmangels umfangreiche .
Erste Nachweise eines systematisch besicherten Kredits in Form des s finden sich bereits um das Jahr 1400, als Kaufleute Kredite an Feudalherren und Adelige gegen Pfandüberlassung vergaben und somit zum Aufstieg norditalienischer Handelshäuser beitrugen. Hervorzuheben ist dabei das florentinische Bankhaus , das im 14. Jahrhundert in Geschäftsbeziehung mit dem englischen Königshaus stand und im Jahr 1344 an 900.000 verliehen hatte.<ref name="Cassell?s Chronology"></ref>
Bereits 1530 gewährte s.
(15. Oktober 1856).
Mit dem Inkrafttreten des überlassen.
In den Jahren des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Bedeutung des Kreditgeschäfts mit privaten Kunden zu. Die Kreditinstitute gewährten Kredit für die Anschaffung von langlebigen Wirtschaftsgütern, die e, die mit einer festen Ratenvereinbarung innerhalb von höchstens 72 Monaten zu tilgen waren. Die Kredite waren im Wesentlichen auf die Gehaltseingänge der Kunden abgestellt; neben einer wurde insbesondere eine üblich. Um die der Kreditnehmer überwachen zu können, melden die Kreditgeber die gewährten Ratenkredite der und erhalten ihrerseits Rückmeldungen, falls Kreditnehmer weitere Kredite bei anderen Banken aufnehmen.
Ab 1970 hatte fast jeder Arbeitnehmer ein laufendes für seine Gehaltseingänge und den . Die Banken erhielten hiermit einen guten Einblick in die Einkommensverhältnisse und räumten e in Höhe mehrerer monatlicher Gehaltseingänge ein.
Das sgesetz vom Januar 2002 verzichtete auf den Begriff Kredit, der als Oberbegriff für das Gelddarlehen, einen Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfen diente; an seine Stelle sind die Erscheinungsformen des Kredits getreten. Damit besitzt die als Vertragserfüllung keine e Wirkung mehr.
Rechtsfragen
Der liche Kreditbegriff ist zu breit für eine rechtliche Umsetzung, so dass das Darlehen aus licher Sicht nur eine Art des s darstellt.
Kredite sind Gebrauchsüberlassungen von Sachen oder Geld auf Zeit. Von der , der und der unterscheiden sich alle Formen der Kredite dadurch, dass der Mieter, Pächter und der Entleiher stets nur unmittelbare werden und denselben Gegenstand zurück zu gewähren haben. Daher ist ihnen nur eine der Miet-, Pacht- oder Leihsache gestattet (e; bei Pacht auch Ziehung der aus der Muttersache). Der Kreditnehmer erhält oder behält die vollständige sachrechtliche Verfügungsgewalt mittels über die kreditierte Geldsumme oder die Waren. Der Kreditnehmer ist in der Regel gegenüber dem Kreditgeber auch nicht verpflichtet, mit dem Geld oder der Ware in einer bestimmten Art und Weise zu verfahren, es sei denn, dass vertragliche Regelungen hierzu getroffen wurden.
Alle Kreditgewährungen haben gemeinsam, dass ein das zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber regelt und darin insbesondere die festgelegt werden.
Kreditgeber
Kreditgeber im Nichtbankensektor
Der s bei Werkverträgen aus.
Verbreitet sind Kredite bei en innerhalb eines s als ?konzerninterne Finanzierung?, wenn en ihren en oder umgekehrt Kredite zur Verfügung stellen. Sie sind nach Abs. 2 B II und III HGB als ?Forderungen gegen verbundene Unternehmen? in der gesondert auszuweisen. Auch en als können ihrer Gesellschaft Kredite in Form von zur Verfügung stellen.
Als weitere Kreditgeber im Nichtbankensektor kommen , e und natürliche Personen in Frage, die oft als Ersatz für Kreditinstitute fungieren, bei denen Kreditnehmer keine Kredite erhalten. Während Pfandleiher und Kredithaie als gewerbliche Kreditgeber fungieren, sind natürliche Personen nicht gewerblich tätig; Verwandte oder Freunde vergeben meist aus Gefälligkeit Kredite.
Bankkredit
Der wichtigste Kreditgeber der Wirtschaft sind die srechtliche Kreditbegriff des KWG eine weitere Kreditdefinition vor.
Die seit Januar 2014 geltende (abgekürzt CRR von englisch '''') spricht anstatt von Kredit von und en und fokussiert sich außerdem auf Vorleistungen. Als Risikoposition bezeichnet Art. 5 Nr. 1 CRR einen ?Aktivposten (Vermögenswert) oder einen außerbilanziellen Posten?. Nach Art. 379 Nr. 1 CRR handelt es sich um Vorleistungen, wenn ein Kreditinstitut e, en oder Waren bezahlt hat, bevor es diese erhalten hat oder Wertpapiere, Fremdwährungen oder Waren geliefert hat, bevor es deren Bezahlung erhalten hat. Bei grenzüberschreitenden Geschäften liegen Vorleistungen vor, wenn seit der Zahlung bzw. Lieferung mindestens ein Tag vergangen ist. In Art. 392 ff. CRR ist der geregelt und auf 10 % der eines Instituts kontingentiert.
Kreditnehmer
Als Kreditnehmer von Kreditinstituten kommen alle e wie andere Kreditinstitute (), en (), (e), en, n und sonstige (e) und en (e, e) in Frage.
Kreditarten
{| class="wikitable"! colspan="8" align="center" style="background:#C0C0C0"|Unterscheidung der Kreditarten nach:
|-
!Laufzeit
!Höhe
!Umfang der Besicherung
!Art der Besicherung
!Status
!Kreditgeber
!Bereitstellung
!Verwendung
|- style="vertical-align:top"
|
- (< 1 Jahr)
- (> 1 Jahr bis 4 Jahre)
- (> 4 Jahre)
- Mittel-
- mit ''Blankoanteil''
- intakt
- gefährdet
- Bankkredit
- -/
|}
<ref name="Hagenmüller/Diepen">Karl-F. Hagenmüller, bearb. G. Diepen, ''Der Bankbetrieb ? Lehrbuch und Aufgabensammlung'', Wiesbaden, 1970, ISBN 3-409-42094-0, S. 288</ref>
- Eine der häufigsten Formen von Krediten ist das ''''. Meist wird zwischen den Parteien eine feste Tilgungsvereinbarung getroffen. In Ermangelung einer solchen wird die Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst Zinsen fällig, wenn das Darlehen durch eine der Parteien wurde. Die Darlehensvaluta wird meist auf einem Sonderkonto des Kreditnehmers verbucht und bei Auszahlung auf dem laufenden Konto gutgeschrieben. Bei beinhaltet die Rate neben Zins- auch einen Tilgungsanteil, der im Laufe der Tilgung anteilig steigt.
- ''Barkredite'' werden durch eine auf oder einem separaten Konto eingeräumt (z. B. e, e). Die Kreditlinie wird meist befristet für einen bestimmten Zeitraum eingeräumt, kann während der Laufzeit jedoch in schwankender Höhe durch entsprechende Zahlungsvorgänge in Anspruch genommen werden. Es gibt außer der Gesamtbefristung keine konkreten Rückführungsvereinbarungen. Der Barkredit ist meist als ausgestaltet; dies erlaubt, selbst bei kurzzeitiger Rückführung wieder bis zur vollen Höhe der eingeräumten Kreditlinie den Kredit erneut in Anspruch zu nehmen.
- Rechtlich sind beide Formen der Darlehen. Als werden e, - und e bezeichnet. Hier ermöglicht die Bank mit ihrer eigenen , dass der Kreditnehmer Geld oder von Dritten erhält.
- '''' können nach den (meist betrieblichen) Erfordernissen des Kreditnehmers als Barkredit oder teilweise als Aval-, in Form von Akkreditiven oder Darlehen in Anspruch genommen werden.<ref name="HBB">Karl-F. Hagenmüller: ''Der Bankbetrieb'', Band II ? Aktivgeschäfte und Dienstleistungsgeschäfte, Wiesbaden 1970, ISBN 3-409-42025-8, S. 15</ref>
- Als ''en'' werden Darlehen bezeichnet, die zum Erwerb oder Bau von Immobilien verwendet werden. Die Tilgung erfolgt meist durch über einen langen Zeitraum, 30 Jahre sind üblich. Zur Besicherung werden e wie en oder en auf dem finanzierten Objekt herangezogen. Die Auszahlung erfolgt meist nach Baufortschritt.
- ''e'' sind Kredite, die gegen Verpfändung von en gewährt werden; hier gelten meist feste Regeln für die von Wertpapieren.
- ''e'' sind Kreditlinien für die Übernahme von en oder n etwa als , , , oder .
- ''e'' sind Darlehen zur Finanzierung von Gegenständen des s.
- '''' sind Barkredite für Finanzierung des Umlaufvermögens, die häufig als Kreditlinien auf laufenden Konten gewährt werden. In der Regel sind sie als revolvierende Kredite ausgestaltet und erlauben nach Reduzierung wieder die volle Inanspruchnahme. Zusätzlich zu den Zinsen können Kreditprovisionen für nicht in Anspruch genommene Kreditteile vom Kreditgeber geltend gemacht werden.
- ''Warenfinanzierungen'' oder ''Barvorschüsse'' sind Barkredite, die meist auf Sonderkonten verbucht sind und nur kurzfristig endfällig eingeräumt werden.
- Von '''' wird bei komplexen, sich aus mehreren Elementen zusammengesetzten Bankprodukten gesprochen, wenn neben der eigentlichen Kreditgewährung weitere Absprachen wie zur Begrenzung künftiger Zinssätze oder Umschuldungsvereinbarungen für Folgeperioden vertraglich vereinbart werden.
- '''' sind Kredite, die teilweise von Banken, teilweise auch von anderen Investoren, gewährt werden. Hier ist die Grenze zur Kapitalbeschaffung der Firmen fließend.
- ''e'' und ''e'' sind ein in der . Hier treten Banken in die Haftung für Wechsel durch Akzept ein und verbessern durch ihre Mithaftung die Bonität des Wechselbezogenen.
- ''e'' sind festverzinsliche Kredite, bei denen der Zins aber nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt ist, sondern in vertraglich festgelegten Abständen den jeweiligen Marktverhältnissen angepasst wird.
- ''e'' (Beistandskredite) sind Kreditlinien, die zur Sicherung der eines Unternehmens dienen und im Regelfall nicht in Anspruch genommen werden.
- '''' ist der Sammelbegriff für alle langfristigen Darlehen an die , e oder .
- ''e'' dienen der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung von Gemeinden.
Vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung
Ausgangspunkt ist der des Kunden mit den und . Diese werden vom Kreditinstitut zur Prüfung der und im Rahmen der zur Prüfung der (auch wirtschaftliche Kreditfähigkeit genannt)
verwendet. Bei angebotenen dienen die Beleihungsunterlagen zur . Der bereitet die beim Institut durch vor. Bei positiver Kreditentscheidung folgt die und der Abschluss des es sowie die Stellung der Kreditsicherheiten durch den . Nach Unterzeichnung erfolgt die Bereitstellung des Kredits (unter Berücksichtigung der en), etwa durch oder Einräumung der auf dem .
Besicherung des Kredits
Bei der Kreditvergabe wird von Kreditinstituten Wert auf die nachhaltige Fähigkeit des Kreditnehmers gelegt, die Zinsen und Tilgungen aus laufenden ) erbringen zu können. Insbesondere bei mittel- und langfristigen Krediten kann die Stellung von Kreditsicherheiten durch einen Sicherungsgeber notwendig werden.- en;
- .
Staatliche Regelungen
Neben den allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften wird die Kreditgewährung durch Spezialgesetze reguliert.
Schutzvorschriften für den Kreditnehmer
Es gab bereits im Mittelalter ? trotz des christlichen Zinsverbotes ? Bemühungen, den Zins, also das Entgelt für die Kreditgewährung, zu begrenzen. Beispiele finden bereits im Mittelalter für Genua (12,5 %) oder die Weisung von mit 10 % (''allerdings für Juden'').<ref name="Kapital">Karl Marx, Friedrich Engels: Werke, Band 25, ?Das Kapital?, Bd. III, Fünfter Abschnitt, Berlin 1983, S. 611</ref>
- In Deutschland und Österreich wurde mit einer Verordnung für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses eine Vergleichbarkeit der Kreditangebote für Konsumentenkredite geschaffen ().
- In der Schweiz wurde mit dem (1. Januar 2003) für bestimmte Kreditarten ein Höchstzins von 15 % p. a. festgelegt und ein Widerrufsrecht gesetzlich verankert.
- EU-weit ist die Kreditvergabe durch die von 2008 geregelt. Sie betrifft fast alle klassischen Konsumentenkredite, die eine definierte Laufzeit haben.
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MARisk)
Mit Veröffentlichung des Rundschreibens 18/2005 hat die Bundesbank die Anwendung der Richtlinien aus für deutsche Kreditinstitute konkretisiert. Diese schreiben die Verfahren für eine Risikoeinschätzung für Kredite über ein Bewertungs- oder sogenanntes ?Rating?-Verfahren vor und erteilen Vorschriften für die Kapitaldeckung von Krediten.
Ferner wird die organisatorische Trennung zwischen der Marktseite (Kreditvergabe) und dem geregelt. Das Risikomanagement muss dabei einer Reihe von Mindestanforderungen entsprechen.
Betriebswirtschaftliche Aspekte
Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung orientieren sich Kreditinstitute an allgemeinen , unter anderem an die . Bei Kreditgewährung geht jeder Kreditgeber ein Kreditrisiko ein, weil die vertragsgerechte Rückzahlung nebst Zinsen in der Zukunft liegt und deshalb mit behaftet ist. Ungewissheit bedeutet, dass die möglichen Auswirkungen bekannt sind (ganzer oder teilweiser ), die Kreditgeber verfügen jedoch nicht über sichere Informationen zur . Dieses Kreditrisiko müssen sie durch die geeignete des Kreditnehmers ( bei Unternehmen, bei Gebietskörperschaften, Einkommens- und Vermögensanalyse bei natürlichen Personen) einschätzen und mit einem oder versehen. Das Kreditrisiko lässt sich durch Kreditsicherheiten mildern oder ganz beseitigen.
Zentralbanken als Kreditgeber
jederzeit und unbegrenzt gegen Verpf�ndung von Aktiva bei der Zentralbank Bar- und Zentralbankgeld anfordern.<ref name="bundesbank">, abgerufen am 25. Juni 2014</ref>
Kreditkarten
Bei der Zahlung mit n wie , , , wird dem Kunden normalerweise ein zinsloser Kredit von einem Monat Dauer gewährt. Die Kreditgebühren bezahlen in diesem Fall die Unternehmen, die die Karten akzeptieren. Bei der Bezahlung mit n (wie bei , und etc.) entsteht kein Kredit, sondern der Betrag wird sofort dem Girokonto belastet.
Volkswirtschaftliche Funktion
Eine ausreichende Kreditversorgung ist für das Funktionieren einer von großer Bedeutung. Für Unternehmen sind Kredite ? neben dem ? eine wichtige Quelle, um Investitionen und die laufende Geschäftstätigkeit () zu finanzieren. Verbraucher können mit Krediten ihren Konsum zeitlich vorziehen, d. h. Güter erwerben, bevor sie das dafür notwendige Geld erwirtschaftet haben. Die finanziert durch Kredite ? oft in Form von n ? einen Teil ihrer Aufgaben. Dies führt zu .
In n ist die Kreditversorgung oft durch mangelndes Vertrauen der Wirtschaftssubjekte ineinander gestört (). Zentralbanken versuchen dann, durch ihre die Kredit- und Geldversorgung zu verbessern.
Den Kreditinstituten kommt im Rahmen ihrer die Aufgabe zu, die Volkswirtschaft mit Krediten zu versorgen, um den mit der erforderlichen auszustatten (siehe auch ). Die liefert Anhaltspunkte für die Größe dieser Geldmenge.- Kreditinstitute sind als auch die unterschiedlichen Laufzeitinteressen der Marktteilnehmer ausgleichen.
- Die Gewährung von Bankkrediten erhöht die ; Tilgung reduziert sie. Dies gilt in einem nicht nur für Zentralbanken, sondern auch für Geschäftsbanken. Diesen Vorgang der Schaffung von zusätzlichem nennt man . Die Schaffung einer neuen Kreditbeziehung durch Banken nennt man .
Kreditmarkt
Der .
Sonstiges
?Bei jemandem Kredit haben? bedeutet auch genießen, dass man und damit sei. ?Den Kredit verspielen? bedeutet im Gegenteil, sich unglaubwürdig zu machen. Diese wirtschaftliche Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet jemand den Kredit eines anderen durch die Behauptung von n, die der widersprechen, haftet er für den daraus entstehenden nach auch wegen strafbar machen.
Ein bekannter Fall diesbezüglich war der 2002 bis 2016 andauernde zwischen der und der , siehe ''''.
Siehe auch
Literatur
- Falter, Manuel: ''Die Praxis des Kreditgeschäfts'', 17. Auflage, Deutscher Sparkassenverlag, 2007, ISBN 3-09-301364-X
- Borchert, Manfred: ''Geld und Kredit'', Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2003, ISBN 3-486-27420-1
Weblinks
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